Bahn 15 – Fischgräte

Drei, vier oder fünf dreieckige Hindernisse (hier vier), abwechselnd von beiden Seiten, mindestens 350 cm ab Abschlagfeldbeginn, Abstand der Spitzen mindestens 150 cm. Die Bahn hat eine Steigung; die Grenzlinie liegt unmittelbar hinter dem Ende der Steigung, mindestens 50 cm hinter der Spitze des letzten Hindernisses.

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